Ab dem 01.05.2014 müssen laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) alle Zweiradausbildungen und Prüfungen mit kompletter Motorradschutkleidung gefahren werden. Das betrifft die Klassen: AM, A1,A2 und A Das heißt: Motorradhelm, Motorradhandschuhe, Motorradjacke, einen Rückenprotektor (fals nicht in der Jacke eingearbeitet), eine Motorradhose und Motorradschuhe mit ausreichendem Knöchelschutz