Zweiradausbildung

Zweiradausbildung und Prüfung

Ab dem 01.05.2014 müssen laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
alle Zweiradausbildungen und Prüfungen mit kompletter Motorradschutkleidung
gefahren werden.
Das betrifft die Klassen: AM, A1,A2 und A
Das heißt: Motorradhelm, Motorradhandschuhe, Motorradjacke,
einen Rückenprotektor (fals nicht in der Jacke eingearbeitet),
eine Motorradhose und Motorradschuhe mit ausreichendem Knöchelschutz