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Zweiradausbildung und Prüfung

Ab dem 01.05.2014 müssen laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
alle Zweiradausbildungen und Prüfungen mit kompletter Motorradschutkleidung
gefahren werden.
Das betrifft die Klassen: AM, A1,A2 und A
Das heißt: Motorradhelm, Motorradhandschuhe, Motorradjacke,
einen Rückenprotektor (fals nicht in der Jacke eingearbeitet),
eine Motorradhose und Motorradschuhe mit ausreichendem Knöchelschutz

In der Fahrschule sind unter hygienischen Gesichtspunkten begrenzte Ausleihmöglichkeiten vorhanden.
Gerne sind wir bereit beratend beim Erwerb vom Motorradbekleidung zu helfen