Ab dem 01.05.2014 müssen laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) alle Zweiradausbildungen und Prüfungen mit kompletter Motorradschutkleidung gefahren werden. Das betrifft die Klassen: AM, A1,A2 und A Das heißt: Motorradhelm, Motorradhandschuhe, Motorradjacke, einen Rückenprotektor (fals nicht in der Jacke eingearbeitet), eine Motorradhose und Motorradschuhe mit ausreichendem Knöchelschutz
In der Fahrschule sind unter hygienischen Gesichtspunkten begrenzte Ausleihmöglichkeiten vorhanden. Gerne sind wir bereit beratend beim Erwerb vom Motorradbekleidung zu helfen